Regiosaatgut / RSM Regio
RSM Regio – gebietseigenes Saatgut für den Erhalt der regionalen Biodiversität
Regiosaatgut – auch gebietseigenes, gebietsheimisches oder autochthones Saatgut – stammt aus Wildsammlungen einer bestimmten Region und wird nur innerhalb dieser Region vermehrt und ausgebracht. Seit dem 2. März 2020 ist es bei Begrünungen in der freien Natur der Standard, etwa bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Straßenbegleitgrün, Böschungen, Rekultivierung und Renaturierung. Direkt im Shop bestellbar ist unsere Standard Regio Grundmischung 70/30 (Frischwiese), zertifiziert nach RegioZert®, für 9 der 22 Ursprungsgebiete, in Gebinden zu 1 kg und 10 kg. Auf Anfrage liefern wir weitere Ursprungsgebiete, größere Mengen, Spezialmischungen und Einzelarten von zertifizierten Partnerbetrieben (VWW-Regiosaaten® und RegioZert®).
Direkt bestellbar oder auf Anfrage?
- Direkt bestellbar: Grundmischung 70/30 (Frischwiese) für die Ursprungsgebiete 1, 2, 3, 4, 5, 7, 9, 12 und 21 – Lieferzeit ca. 4–5 Tage. Die vollständige Übersicht aller 22 Ursprungsgebiete mit Verfügbarkeit finden Sie auf der Produktseite.
- Auf Anfrage: alle übrigen Ursprungsgebiete, Mengen über 10 kg, Mischungen für besondere Standorte (Magerrasen sauer oder basisch, Feuchtwiese, Böschung, Fettwiese), Säume und Blühstreifen, Mischungen für Photovoltaik-Freiflächen sowie Einzelarten nach Artenliste. Diese Artikel stimmen wir individuell mit Ihnen ab (Verfügbarkeit, Menge, Liefertermin).
Sie haben eine LV-Position oder einen Preisspiegel für ein Bedarfsangebot? Dafür genügen uns Baustellenort oder Postleitzahl, Fläche und Aussaatstärke laut Leistungsverzeichnis sowie der gewünschte Liefertermin – das passende Ursprungsgebiet ermitteln wir für Sie. Anfragen an info@rasensamen-kaufen.live oder telefonisch unter 040 4191 3355.
Unterscheidung von lokalem und regionalem Saatgut
Grundsätzlich gibt es sowohl lokales als auch regionales Saatgut, wobei sich die meisten Ausschreibungen auf regionales Saatgut beziehen. Zum besseren Verständnis hier die Unterscheidung:
Lokales Saatgut
Die Beschaffung von lokalem Saatgut erfolgt durch die sorgfältige Auswahl und Ernte von geeigneten Spenderflächen mittels Techniken wie der Druschgutübertragung. Diese Praxis ermöglicht es, das gesammelte Saatgut unmittelbar auf den vorgesehenen Flächen auszusäen. Die Auswahl der Spenderflächen, die geographisch in unmittelbarer Nähe zu den Zielgebieten liegen, basiert auf der Übereinstimmung ihrer Artenvielfalt mit der des neuen Standorts. Einsatzbereiche für lokales Saatgut sind insbesondere Projekte, die auf die Aufwertung und Wiederherstellung von Ökosystemen abzielen, wie etwa Renaturierungsvorhaben.
Die Kategorisierung in „lokales Saatgut“ stützt sich auf die Einteilung Deutschlands in 502 „natürliche Haupteinheiten“, eine grundlegende Gliederung, die zwischen 1953 und 1962 von Meynen & Schmithüsen erarbeitet wurde.
Regionales Saatgut
Die Herstellung von regionalem Saatgut basiert auf einer Einteilung Deutschlands in 22 Ursprungsgebiete (auch Herkunftsregionen genannt), die in der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) verankert und 8 Produktionsräumen zugeordnet sind. Der erste Schritt ist das Sammeln des Ausgangsmaterials von Wildpflanzen im jeweiligen Ursprungsgebiet. Anschließend wird das Saatgut über bis zu fünf Generationen kultiviert und vermehrt.
Aus der Ernte der verschiedenen Pflanzenarten entstehen Saatgutmischungen, die speziell für das jeweilige Ursprungsgebiet zusammengestellt sind. Diese Mischungen fördern die Erhaltung der ökologischen Integrität und tragen zur Vielfalt unserer Landschaften bei.
Welches Ursprungsgebiet gilt für mein Projekt?
Maßgeblich ist der Ort der Aussaat. Verbindlich bestimmen lässt er sich in der Karte der Ursprungsgebiete des Bundesamts für Naturschutz. Oder Sie nennen uns einfach den Baustellenort – auch wenn im Leistungsverzeichnis kein Ursprungsgebiet angegeben ist, ermitteln wir es für Sie.
Zertifizierung und Qualität
Damit Sie sicher sein können, tatsächlich gebietseigenes Saatgut zu erwerben, achten wir auf die Zertifizierung durch anerkannte Systeme wie VWW-Regiosaaten® und RegioZert®. Diese Zertifizierungen sichern die Herkunft und Qualität des Saatguts ab. Auf Anfrage liefern wir unter anderem Mischungen und Einzelarten von Rieger-Hofmann und Saaten Zeller.
Gesetzliche Vorschriften
Seit dem 2. März 2020 dürfen nach § 40 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der freien Natur ohne Genehmigung nur Pflanzen bzw. Saatgut ausgebracht werden, die ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Ausgenommen ist unter anderem der Anbau in der Land- und Forstwirtschaft. Mit gebietseigenem Saatgut aus unserer Kategorie RSM Regio leisten Sie außerdem einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und zur Erhaltung der regionalen Biodiversität – ob bei der Straßenbegrünung, auf Ausgleichsflächen oder bei der Anlage eines Biotops.